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24.02.09 BRAND IN EINER BAR |
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037 / MEDIENMITTEILUNG Zug: Keine Verletzten nach Brand in einer Lounge Die Feuerwehr konnte ein Feuer in einer Lounge rasch löschen. Das Lokal hatte zur Brandzeit geschlossen. Verletzt wurde niemand, es entstand jedoch Sachschaden von mehreren Zehntausend Franken. Am Dienstagmorgen (24. Februar 2009) alarmierte eine Anwohnerin kurz vor 05:00 Uhr die Rettungskräfte, als starker Rauch aus einem Lokal an der Pilatusstrasse in Zug drang. Um ins Gebäude zu gelangen, musste die sofort ausgerückte Freiwillige Feuerwehr Zug (FFZ) die Eingangstüre aufbrechen. Im Innern des Lokals konnte die FFZ das mittlerweile offene Feuer glücklicherweise schnell unter Kontrolle bringen und löschen. Zur Zeit des Brandausbruches war das Lokal geschlossen. Aus Sicherheitsgründen mussten aus einem benachbarten Mehrfamilienhaus sieben Personen vorübergehend evakuiert werden. Die Bewohner konnten jedoch kurze Zeit später wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Spezialisten der Zuger Polizei haben ihre Ermittlungen aufgenommen. Diese sollen zeigen, wie es genau zum Feuer kam. Beim Brand wurde niemand verletzt. Der Sachschaden an Gebäude und Mobiliar beläuft sich auf mehrere Zehntausend Franken. Insgesamt standen rund 50 Frauen und Männer der FFZ, des Rettungsdienstes Zug und der Zuger Polizei im Einsatz.
039 / MEDIENMITTEILUNG Zug: Brandursache in Lounge geklärt Am Dienstagmorgen (24. Februar 2009) brannte es in einer Lounge in Zug. Die Ermittlungen zeigen: Es war Brandstiftung. Nachdem die Feuerwehr das Feuer erfolgreich bekämpfen konnte (vgl. Medienmitteilung 037 / 24. Februar 2009), nahmen die Brandermittler und der Kriminaltechnische Dienst der Zuger Polizei sofort ihre Ermittlungen auf. Die Spezialisten kamen rasch zum Schluss, dass die Ursache des Brandes nicht auf eine technische Ursache zurückzuführen ist. Das Spurenbild deutet eindeutig auf Brandstiftung hin. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde eine Person festgenommen. Sie wird zurzeit durch die Zuger Polizei befragt. Über die Person können im Moment keine weiteren Angaben gemacht werden. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Zuger Strafverfolgungsbehörden informieren wieder, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. Weitere Auskünfte: Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden, steht Ihnen während den Bürozeiten zur Verfügung (T 041 728 41 25). Für O-Töne am Radio wählen Sie bitte T 041 728 49 45. Berichte: ZUPO Bilder: FFZ
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